Die aktuellen Preise sind gültig ab 01.01.2017
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen
Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen Impfschutz verfügen (Welpen altersentsprechend)
An Gruppenstunden dürfen nur Sozialverträgliche Hunde teilnehmen.
Die Gebühren für Einzeltermine, Erstberatungen und Erstgespräche sind jeweils am Ende der Stunde in bar zu bezahlen.
Beim Abschluss eines Abo`s sind die Gebühren im Voraus beim ersten Termin in bar zu bezahlen.
Bei Terminen beim Hundehalter vor Ort werden ab 5 km, 0,50 Euro Fahrtkosten pro gefahrenen km berechnet (Hin- und Rückfahrt)
Nach Abschluss der Unterrichtsvereinbarung ist der/die Teilnehmer/in zur Zahlung der vollen Kursgebühren verpflichtet, auch wenn er/sie das Training vorzeitig abbricht. Falls ein wichtiger Grund vorliegt, liegt es im Ermessen der Trainerin diesen Grund anzuerkennen und ggf. die Gebühren anteilig zu erstatten.
Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Termines durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer muss 24 h vorher erfolgen. Ansonsten wird die Stunde voll berechnet. Den Grund für eine kurzfristige kostenlose Absage anzuerkennen, liegt im Ermessen der Trainerin
Die Trainerin behält sich vor, Trainingsstunden aus wichtigen Gründen z.B. Krankheit auch kurzfristig abzusagen. Der Termin wird selbstverständlich nachgeholt.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg auch vom Teilnehmer/der Teilnehmerin abhängt.
Schadenersatzansprüche der Teilnehmer oder seiner Begleitung gegenüber Einwandfiffi die Hundeschule, gleich aus welchem Grund, bestehen nicht.
Dieser Haftungsauschluss besteht nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes.
Die Haftung für Schäden, die durch andere Teilnehmer oder Dritte und/oder deren Hund verursacht werden, wird ausgeschlossen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigene Haftung. Jede Begleitperson ist durch den/die Teilnehmer/in davon in Kenntniss zu setzen.
Der/die Teilnehmer/in haftet für alle vom ihm/ihr selbst und von dem von ihm/ihr mitgebrachten Hund bzw Hunde verursachten Schäden.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so hat das nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist.
Stand April 2017
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